Vorgespräch

Für PatientInnen, die noch keine Erfahrung mit Homöopathie haben, biete ich ein kostenloses Vorgespräch (Dauer: 15 – 20 Min.) an. Ich erkläre die Prinzipien der Homöopathie und meine Arbeitsweise, wir sprechen über die zu erwartenden Kosten der Behandlung, Zahlungs- und Erstattungsmöglichkeiten.

Erstanamnese

Die Basis einer klassisch homöopathischen Behandlung bildet die sorgfältige Erhebung einer umfassenden Erstanamnese (Dauer: ca.1½ - 2 Stunden). Dabei sind neben den körperlichen Symptomen auch die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Person (wie z.B. Vorlieben oder Abneigungen, Wärme- und Kälteempfinden, Schlaf und Stimmungen) entscheidend für die Auswahl des passenden homöopathischen Mittels. Die in der Vergangenheit durchgemachten und in der Familie vorkommenden Krankheiten werden ebenfalls einbezogen. Danach arbeite ich die Anamnese gründlich aus und verordne das am besten passende homöopathische Mittel.
Nach der Einnahme des homöopathischen Mittels kann es vorübergehend zu einer Erstverschlimmerung der Symptome kommen.

Rückmeldung

Ca. 2 Wochen nach der Einnahme des Mittels sollte eine kurze telefonische Rückmeldung erfolgen.

Folgegespräch

6-8 Wochen nach der Einnahme wird bei einem Folgetermin (Dauer: ca. ¾ - 1 Stunde) die Wirkung des homöopathischen Mittels überprüft und beurteilt, wie der Heilungsprozess verläuft. Gegebenenfalls sind Wiederholungen des selben Mittels oder weitere Mittel und Folgetermine angezeigt, bei denen ich den Heilungsprozess begleite.

Termine

Die Behandlungstermine werden persönlich vereinbart. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um Absage bis spätestens 1 Werktag vorher.

Kosten

Die Behandlungskosten können Sie bei mir persönlich erfahren, auf Wunsch erhalten Sie meine Preisliste beim Vorgespräch.

Die Bezahlung erfolgt entweder bar gegen Quittung oder auf Rechnung.

Privat versicherte PatientInnen oder solche mit Zusatzversicherung können sich -abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen- die homöopathische Behandlung ganz oder teilweise erstatten lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der aktuellen Regelung.